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Schenker Deutschland AG

Allgemeine deutsche Spediteursbedingungen (ADSp)

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik-AGB.

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik-AGB, jeweils neueste Fassung.

  • Ziffer 23 ADSp beschränkt die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden
  • in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg
  • bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg  (Sonderziehungsrechte)
  • je Schadenfall auf 1 Mio EUR bzw. 2 SZR/kg, bzw. je Schadenereignis auf 2 Mio. EUR oder 2 SZR/kg je Schadenereignis, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist

Soweit wir nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens haften, gilt Ziffer 27 ADSp nicht.

Ziffer 27 ADSp gilt auch nicht als Erweiterung unserer Haftung durch Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten in den Fällen der Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI oder § 660 HGB: Im Übrigen bleibt Ziffer 27 ADSp unberührt.

Schwertransporte/Kranarbeiten
Soweit wir als Spediteur, auch Schwergutspediteur, tätig werden, arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp). Soweit wir selbst Kranleistungen erbringen oder Schwer- und Großraumtransporte sowie Grobmontagen als Bestandteil der Kran- oder Transportleistung durchführen, gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (AGB- BSK)“. Bei sonstigen Montageleistungen, soweit es sich nicht um Grobmontagen im Sinne der AGB- BSK handelt, arbeiten wir auf Basis der BSK- Montagebedingungen (BSK- Montage). Für AGB- BSK und BSK- Montage gilt die jeweils neueste veröffentliche Fassung.

Messetransporte
Bei Messetransport gelten ergänzend die Messetransportbestimmungen und das Messe-Speditions-Leistungsverzeichnis.

AGB BSK Kran und Transport

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AGB-BSK Bühne und Stapler

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BSK Montagebedingungen

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Letzte Aktualisierung: 10.06.2013

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